Teilnahmebedingung Baustellenfotos

Teilnahmebedingungen Baustellenfotos

 

Bildrechte

  1. Veröffentlichung: Der Rechteinhaber gestattet dem Rechtenutzer unvergütet sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt die Nutzung sowie Speicherung der im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Bilder auf  vdi-nachrichten.com, ingenieur.de, VDI nachrichten Printzeitung, VDI Fachmedien Publikationen und in seinen Social Media Auftritten, um auf die Angebote des Kooperationspartners hinzuweisen und diese, auch im Eigeninteresse, zu bewerben.
  2. Bearbeitung: Der Rechtenutzer ist zu diesem Zweck berechtigt, unter Berücksichtigung der Belange des Fotografen die Bilder zu verändern, insbesondere zuzuschneiden und/oder mit anderen Bildern zu kombinieren.
  3. Urhebernennung: Der Rechteinhaber wird dem Rechtenutzer zu jedem mitgeliefertem Bild mitteilen, ob und mit welchem Inhalt eine Urhebernennung oder eine Benennung des Rechteinhabers erfolgen soll. Ist zu den Bildern oder zu einzelnen Bildern keine Angabe zur Urhebernennung oder Nennung des Rechteinhabers erfasst, ist die Nennung in das freie Ermessen des Rechtenutzers gestellt und der Urheber bzw. Rechteinhaber verzichtet auf weitere Rechte.
  4. Rechte im Bild: Der Rechteinhaber garantiert, dass keine Rechte im Bild durch das zum Wettbewerb eingereichte Foto berührt oder verletzt werden. Das gilt insbesondere für abgebildete Personen (vgl. Personenbezogene Daten  nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO) sowie das Urheberrecht von Architekten als Schöpfer einer Gebäudegestaltung (vgl. Recht auf Urheberbenennung nach § 13 UrhG).